Beitrags- und Gebührenordnung §1 Mitgliedsbeiträge
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Ordentliche Mitglieder des Fördervereins zahlen entsprechend §6 Abs. 2 der Satzung des Fördervereins einen jährlich zu entrichtenden Mitgliedsbeitrag
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Die Höhe der Mitgliedsbeiträge wird von der Mitgliederversammlung beschlossen
§2 Verwendung
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Der Beitrag wird ausschließlich für die satzungsgemäße Arbeit des Vereins verwendet
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Über die Verwendung der Beiträge gibt der Vorstand auf jeder ordentlichen, auf Antrag auch auf einer außerordentlichen Mitgliederversammlung Rechenschaft
§3 Beitragshöhe
§4 Spenden
§5 Zahlungsmodus
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Der Beitrag ist grundsätzlich jährlich im Voraus und per Bankeinzug zu entrichten
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Der Bankeinzug erfolgt im ersten Quartal des jeweiligen Beitragsjahres
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Das Beitragsjahr des Fördervereins ist das Kalenderjahr
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Barzahlungen können nur in Ausnahmefällen an den Kassierer erfolgen
§6 Leistungsstörungen
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Ist ein Mitglied mehr als 3 Monate im Verzug, kann der Vorstand das Mitglied ohne weiteres Mahnverfahren aus dem Förderverein ausschließen
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In Härtefällen kann der Vorstand die Beitragsschulden mindern oder gänzlich erlassen
Beitrittserklärung als PDF herunterladen
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