Beitrags- und Gebührenordnung
§1 Mitgliedsbeiträge
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- Ordentliche Mitglieder des Fördervereins zahlen entsprechend §6 Abs. 2 der Satzung des Fördervereins einen jährlich zu entrichtenden Mitgliedsbeitrag
- Die Höhe der Mitgliedsbeiträge wird von der Mitgliederversammlung beschlossen
§2 Verwendung
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- Der Beitrag wird ausschließlich für die satzungsgemäße Arbeit des Vereins verwendet
- Über die Verwendung der Beiträge gibt der Vorstand auf jeder ordentlichen, auf Antrag auch auf einer außerordentlichen Mitgliederversammlung Rechenschaft
§3 Beitragshöhe
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- Der Mitgliedsbeitrag beträgt 12 € pro Jahr. Stand ab dem 23.10.2007
§4 Spenden
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- Freiwillige Spenden können jederzeit von den Mitglieder geleistet werden
§5 Zahlungsmodus
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- Der Beitrag ist grundsätzlich jährlich im Voraus und per Bankeinzug zu entrichten
- Der Bankeinzug erfolgt im ersten Quartal des jeweiligen Beitragsjahres
- Das Beitragsjahr des Fördervereins ist das Kalenderjahr
- Barzahlungen können nur in Ausnahmefällen an den Kassierer erfolgen
§6 Leistungsstörungen
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- Ist ein Mitglied mehr als 3 Monate im Verzug, kann der Vorstand das Mitglied ohne weiteres Mahnverfahren aus dem Förderverein ausschließen
- In Härtefällen kann der Vorstand die Beitragsschulden mindern oder gänzlich erlassen