Beitrags- und Gebührenordnung

§1 Mitgliedsbeiträge

    • Ordentliche Mitglieder des Fördervereins zahlen entsprechend §6 Abs. 2 der Satzung des Fördervereins einen jährlich zu entrichtenden Mitgliedsbeitrag
    • Die Höhe der Mitgliedsbeiträge wird von der Mitgliederversammlung beschlossen

§2 Verwendung

    • Der Beitrag wird ausschließlich für die satzungsgemäße Arbeit des Vereins verwendet
    • Über die Verwendung der Beiträge gibt der Vorstand auf jeder ordentlichen, auf Antrag auch auf einer außerordentlichen Mitgliederversammlung Rechenschaft

§3 Beitragshöhe

    • Der Mitgliedsbeitrag beträgt 12 € pro Jahr. Stand ab dem 23.10.2007

§4 Spenden

    • Freiwillige Spenden können jederzeit von den Mitglieder geleistet werden

§5 Zahlungsmodus

    • Der Beitrag ist grundsätzlich jährlich im Voraus und per Bankeinzug zu entrichten
    • Der Bankeinzug erfolgt im ersten Quartal des jeweiligen Beitragsjahres
    • Das Beitragsjahr des Fördervereins ist das Kalenderjahr
    • Barzahlungen können nur in Ausnahmefällen an den Kassierer erfolgen

§6 Leistungsstörungen

    • Ist ein Mitglied mehr als 3 Monate im Verzug, kann der Vorstand das Mitglied ohne weiteres Mahnverfahren aus dem Förderverein ausschließen
    • In Härtefällen kann der Vorstand die Beitragsschulden mindern oder gänzlich erlassen